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Ihr Erfolg lässt sich steuern!
Wir beraten Sie in allen Fragen Ihrer wirtschaftlichen Planung und Strategieentwicklung. Mit unserem Know-how und unseren Analysen unterstützen wir Sie bei Unternehmensentscheidungen und bei der Optimierung Ihrer Steuerbelastung.

Profitieren Sie von unserem Know-how

Lassen Sie zeitintensive Aufgabenbereiche von unseren Spezialisten erledigen. Unser Team schnürt gerne ein optimal an Ihre Erfordernisse angepasstes Leistungspaket und entlastet Sie von Aufgaben rund um Buchhaltung, Lohn- und Gehaltsverrechnung und Jahresabschluss.

Gut informiert in die Zukunft

Wir begleiten Sie mit viel Know-how und Umsicht in eine erfolgreiche Zukunft. Nutzen Sie unsere Planungsrechnungen als Entscheidungshilfe bei der Gestaltung Ihrer Unternehmenszukunft. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder besuchen Sie uns! Wir freuen uns auf unser Kennenlernen.

Wir übernehmen das für Sie

  • Steuerbelastung planen und optimieren
  • laufende Buchhaltung und Personalverrechnung
  • arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beratung
  • elektronischer Meldungsverkehr mit Behörden

Ihre Steuern in besten Händen

  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen, juristische Personen
  • Unterstützung bei Arbeitnehmerveranlagung von Privatpersonen
  • Antragstellung in Steuerangelegenheiten, wie z. B. Stundung von Steuerschulden, Verlängerung von Fristen oder Herabsetzung von Vorauszahlungen

Wir unterstützen und informieren

  • Vertretung gegenüber Abgabenbehörden
  • Vertretung vor der Finanzbehörde, im Finanzstrafverfahren
  • laufende Information über steuerliche Änderungen

Unser Team macht sich stark für Sie

  • Planung von Neu- und Umgründungen sowie Liquidationen
  • Beratung in medizin- und steuerrechtlichen Angelegenheiten
  • Consulting bei Unternehmensnachfolgefragen und Ordinationsübernahmen

Erfolgreich sein, erfolgreich bleiben

  • Abwicklung von Betriebsprüfungen
  • Abwicklung von GPLB
  • Beratung Rechtsform aus zivil- und steuerrechtlicher Sicht

Profitieren Sie von unserem Know-how und unserem Netzwerk

  • jahrelange Erfahrung im Bereich Gesundheitswesen und KMUs
  • Unterstützung bei Finanzgesprächen mit Banken

Steuererklärung

Was ist der Unterschied zwischen Einkommensteuererklärung und Arbeitnehmerveranlagung?

Grundsätzlich zahlen Sie als Arbeitnehmer oder Pensionist Lohnsteuer. Sind Sie Selbstständiger, dann müssen Sie Einkommensteuer bezahlen.

Wie funktioniert die Arbeitnehmerveranlagung?

Die Arbeitnehmerveranlagung - auch Lohnsteuerausgleich genannt - wird in Österreich über das Finanzamt durchgeführt. Alle Informationen, Tipps zum Lohnsteuerausgleich und Formulare werden im Internetportal FinanzOnline zur Verfügung gestellt. Nach Ihrer Registrierung unter www.finanzonline.at können Sie Ihren Lohnsteuerjahresausgleich anhand der FinanzOnline-Formulare vornehmen. Das entsprechende Formular für die Arbeitnehmerveranlagung ist L1.

Was wird im Formular L1 angegeben?

Ihr Arbeitgeber behält die Lohnsteuer automatisch ein und führt diese an das Finanzamt ab. Im Zuge Ihrer Arbeitnehmerveranlagung können bestimmte Ausgaben geltend gemacht werden.

Abzugsposten in der Arbeitnehmerveranlagung können u. a. sein

  • private Sonderausgaben
  • Werbungskosten
  • außergewöhnliche Belastungen
  • Familienbonus
  • Alleinverdienerabsetzbetrag

Anschließend wird Ihre Lohnsteuer für das veranlagte Jahr neu berechnet und es kann zu einer Steuergutschrift kommen. Ihre Arbeitnehmerveranlagung können Sie jedes Jahr und auch insgesamt fünf Jahre zurück durchführen!

Sie brauchen Hilfe beim Steuerausgleich?

Ausführliche Informationen erhalten Sie bei unseren Steuerberatern oder auch online auf www.bmf.gv.at/steuern.

Ihre Steuern sind bei uns in besten Händen

Überlassen Sie Ihre Steuern besser unseren Steuerexperten. Vertrauen Sie uns Ihre Steuern an und profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung. Umgangssprachlich heißt es Steuerschlupfloch, wir nennen es Möglichkeit zur Steueroptimierung bzw. Steuervermeidung. Wir kennen diese Möglichkeiten und die Gesetzeslage. Wir wissen, wie man Steuern im Rahmen der Gesetzgebung sparen kann. Sprechen Sie mit uns über Ihre Steuern!

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