Die Außenprüfung (AP), wie auch schon die „alte“ Bezeichnung Buch- und Betriebsprüfung klarstellte, überprüft nicht nur die Buchhaltung, sondern vor allem den Betrieb und seine inneren Abläufe. Ziel der Außenprüfung ist es, die wirtschaftlichen Vorgänge so weit wie möglich zu erheben, um mit den gewonnenen Erkenntnissen die Buchhaltung auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen. Nachfolgend haben wir daher eine Checkliste erstellt, die den gesamten Prüfungsablauf in übersichtlicher Form darstellen soll.
Prüfungsankündigung
Die Ankündigung der AP erfolgt üblicherweise bei der steuerlichen Vertretung. Beim Erstkontakt mit dem Betriebsprüfer wird der Prüfungszeitraum und Prüfungszeitpunkt abgestimmt und es werden die bereitzustellenden Unterlagen besprochen.
Prüfungstermin
Der erste Termin mit dem Betriebsprüfer des jeweiligen Finanzamtes findet in unserer Kanzlei statt, hier werden alle notwendigen Unterlagen an den Betriebsprüfer übergeben und der Prüfungsablauf wird festgelegt.
Prüfungsauftrag
Sind im Prüfungsauftrag Angaben zu Prüfungszeitraum, sachlichem Prüfungsumfang, Prüfungstermin und Name des Prüfers enthalten?
Ort der Prüfung
In unserer Kanzlei wird dem Betriebsprüfer zur Vornahme der Prüfungshandlungen ein separater Raum zur Verfügung gestellt. Sollte eine Betriebsbesichtigung seitens des Betriebsprüfers gewünscht sein, wird der Betrieb bzw. die Ordinationsräumlichkeiten gemeinsam mit dem Steuerpflichtigen und der steuerlichen Vertretung vor Ort besichtigt.
Analyse des Prüfungszeitraumes
Üblicherweise stimmen wir im Vorfeld mögliche Themen in einer Vorbesprechung vor den ersten Prüfungshandlungen mit dem Klienten ab. Weiters sind vom Klienten alle Verträge vorzubereiten und vorzulegen. Siehe Auflistung unten stehend.
Sind bei Verträgen alle Formerfordernisse, vor allem bei Vereinbarungen zwischen Familienangehörigen die Schriftlichkeit, erfüllt? Wenn bereits innerhalb der letzten Jahre eine Betriebsprüfung stattgefunden hat – was wurde festgestellt?
Organisation während der Prüfung
Wer soll dem Prüfer als Auskunftsperson zur Verfügung stehen? Alle Betriebsangehörige sollten von der Außenprüfung verständigt und angewiesen werden, dass keine Befugnis besteht, ohne Rücksprache mit der Auskunftsperson bzw. dem Steuerberater dem Prüfer Auskünfte zu erteilen.
Wie erhält der Prüfer Zugang zu den Belegen und sonstige Unterlagen?
Vorzubereitende Unterlagen
Buchhaltungsunterlagen auf Datenträger
Saldenlisten
Um- und Nachbuchungslisten
Jahresabschlüsse und Wirtschaftsprüfungsberichte
Gesellschafterbeschlüsse
Aufsichtsratsprotokolle
Anlagenverzeichnis
Inventuren
Belege (Kassa, Bank, Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Nachweise für steuerfreie Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen)
Ansatz von Privatentnahmen und -einlagen (Fahrtenbuch für privat genutzte Fahrzeuge, Aufzeichnungen für Telefonkosten und Warenentnahmen, Gutachten bei Entnahme oder Einlage von Grundstücken)
Berechnungsgrundlagen (z. B. für Rückstellungen, Bewertungen, Teilwerte, Forderungs- und Wertberichtigungen)
Lohnkonten
Mehr-Weniger-Rechnung
Kostenrechnung
Planungsrechnung
Verträge
Gesellschaftsverträge
Bestandsverträge
Darlehensverträge
Leasingverträge
Verträge mit nahen Angehörigen
Pensionsverträge und Pensionsgutachten
Schlussbesprechung
Diese bildet den formalen Abschluss des Prüfungsverfahrens, welche der Erörterung des Prüfungsergebnisses sowie dem Grundsatz des Parteiengehörs dient. Dazu sind jedenfalls der Abgabenpflichtige und sein steuerlicher Vertreter zu laden. Der Ort der Schlussbesprechung ist mit dem Leiter der Amtshandlung bzw. dem Prüfer abzustimmen. Es kann dies der Betrieb, das Finanzamt oder die Kanzlei des Steuerberaters sein.
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
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